Gefunden
und als lustig eingestuft.
Arbeitszeitvereinbarung
Aus
gegebenem Anlass darf ich hiermit auf die Anlage 1 der betrieblichen
Arbeitszeitvereinbarung hinweisen, mit der Bitte um korrekte Beachtung:
Krankheit:
Krankheit
ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten
Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird
nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun
und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir
Ihnen gerne eine halbe Stunde frei - vorausgesetzt Sie sind mit der
Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier
dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen
vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue
Kraft einstellen können - spätestens bis 8.00 Uhr anrufen damit wir
entsprechende Maßnahmen einleiten können, ihre und die Unterschrift des
behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide
Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub
abgezogen.
Operative Eingriffe:
Chirurgische
Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so
eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles
von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit:
Für
derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25
oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten
Sie froh sein, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass
Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu
gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für
derartige Fehltritte unserer Angestellten sind wir nun wirklich nicht
verantwortlich; daher ist natürlich auch keine Arbeitsbefreiung
vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Ich wünsche einen schönen Montag-Morgen